Beitragsordnung
Beitragsordnung des TTC 1950 Forchheim e.V.
Ausgabestand 1.3.2023
1 Vorbemerkung
Die Beitragsordnung des TTC Forchheim definiert die Mitgliedsarten, legt die Zahlungsweise fest und beschreibt das Verfahren zur Festlegung der Beitragshöhe und der Einführung eventuell notwendiger Sonderzahlungen.
2 Art der Mitgliedschaften
- Aktive Mitglieder
Diese Mitgliedschaft gilt für Erwachsene, die den Sport aktiv betreiben, entweder als Hobbyspieler oder als Mannschaftsspieler. Sie berechtigt zur Teilnahme am Training und Nutzung der Sporthalle in den dafür vorgesehenen Trainingszeiten. - Aktive Jugendliche, Studenten, Auszubildende
Diese ermäßigte Mitgliedschaft gilt für Jugendliche bis zu 18 Jahren, sowie für Schüler, Studenten und Auszubildende bis zu einem Höchstalter von 27 Jahren. Sie berechtigt zur Teilnahme am Training und Nutzung der Sporthalle in den dafür vorgesehenen Trainingszeiten. Mitglieder über 18 Jahren sind dazu verpflichtet, dem Gesamtvorstand anzuzeigen, wenn die Voraussetzung für die Ermäßigung der Mitgliedschaft nach Beendigung der Ausbildung nicht mehr erfüllt ist. - Aktive Familien
Diese ermäßigte Mitgliedschaft gilt für ein Hauptmitglied der Familie, dessen Ehepartner und dessen jugendliche bzw. in Ausbildung befindlichen Kinder. Durch die Familienmitgliedschaft werden die einzelnen Familienmitglieder beitragsfrei und dem Hauptmitglied zugeordnet. Das Hauptmitglied ist dazu verpflichtet, dem Gesamtvorstand anzuzeigen, wenn die Voraussetzung für die beitragsfreie Mitgliedschaft der Familienmitglieder nicht mehr erfüllt ist, z. B nach Beendigung der Ausbildung eines erwachsenen Kindes. - Passive Mitglieder
Diese Mitgliedschaft gilt für Mitglieder, die keinen Tischtennissport betreiben, aber durch Ihre Mitgliedschaft den Verein fördern wollen. - Kinder bis 6 Jahre
Diese Mitgliedschaft gilt für Kinder bis zu 6 Jahren. - Ehrenmitglieder
Diese Mitgliedschaft gilt für Mitglieder, die sich im Verein besonders verdient gemacht haben. Sie sind berechtigt zur Teilnahme am Training und Nutzung der Sporthalle in den dafür vorgesehenen in den dafür vorgesehenen Trainingszeiten. Die Ernennung eines Mitglieds zum Ehrenmitglied erfolgt durch Beschluss des Gesamtvorstandes. - Beitragsfreie Mitglieder
Der Gesamtvorstand kann Mitglieder aus besonderen Gründen, namentlich bei längerer Krankheit, Ableistung des Wehrdienstes, Arbeitslosigkeit, oder vorübergehender Abwesenheit (ruhende Mitgliedschaft) auf Antrag vom Beitrag befreien.
3 Zahlungsweise
- Die Beiträge zur Mitgliedschaft sind Jahresbeiträge und sind im Voraus zu zahlen. Sie werden durch Lastschrift Mitte bis Ende Februar eines Mitgliedsjahres eingezogen. Mit dem Aufnahmeantrag erteilen die Mitglieder dem Verein die Ermächtigung zum Lastschrifteinzug.
- Die Beiträge für aktive Mitgliedschaften werden im Jahr des Eintritts anteilig entsprechend der Mitgliedsdauer im Eintrittsjahr berechnet und auf ganze Euro-Beträge gerundet. Die Beiträge für passive Mitgliedschaften werden nicht nach der Mitgliedsdauer aufgeschlüsselt, es gilt der volle Jahresbeitrag.
Die Mitgliedsbeiträge
- für Neueintritte im 1. Halbjahr werden Ende Juni
- für Neueintritte im 2. Halbjahr werden Ende Dezember
des Eintrittsjahres erhoben.
4 Höhe der Beiträge
- Die Jahresmitgliedsbeiträge sind jährlich vom Gesamtvorstand zu prüfen. Eventuell erforderliche Änderungen der Mitgliedsbeiträge müssen durch die Mitgliederversammlung genehmigt werden.
- Die Höhe der aktuellen Mitgliedsbeiträge wird auf der Internetseite des Vereins bekannt gegeben.
- Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
5 Außergewöhnliche Umlagen
- Der Verein ist bei besonderen Vorhaben mit außergewöhnlich hohen Kosten oder zur Beseitigung finanzieller Schwierigkeiten des Vereins zur Erhebung einmaliger Umlagen berechtigt, sofern diese zur Finanzierung notwendig sind.
Über die Festsetzung der Höhe der Umlage sowie der Art der Zahlungsweise entscheidet die Mitgliederversammlung, wobei die in der Satzung genannte Höchstgrenze eingehalten wird
Geschäftsführender Vorstand des TTC Forchheim 1950 e.V.
Karlsruhe, den 1. März 2023