Ausgabenordnung

Ausgabenordnung des TTC 1950 Forchheim e.V.

Ausgabestand 1.3.2023

1 Vorbemerkung

Diese Ausgabenordnung legt fest, welche Ausgaben der Verein übernimmt. Die zulässigen Höchstwerte für gemeinnützige Vereine werden gesetzlich vorgeschrieben. Die tatsächlichen Ausgaben des Vereins werden vom Gesamtvorstand festgelegt, wobei die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstgrenzen nicht überschritten werden. Die Ausgabensätze werden  jährlich überprüft und an den aktuellen Bedarf bzw. Kassenlage angepasst.

2 Ehrenamtspauschale

Die Mitglieder des Vereins arbeiten ehrenamtlich. Je nach Kassenlage können die gemeinnützigen Tätigkeiten der Mitglieder rückwirkend pauschal honoriert werden. Wer ein Honorar erhält und in welcher Höhe entscheidet der Gesamtvorstand durch Abstimmung in einfacher Mehrheit. Die Höhe einer Pauschale darf den gesetzlich zulässigen Maximalwert nicht übersteigen.

Zurzeit ist der zulässige Maximalbetrag: 840,00 € pro Ehrenamt und Jahr

3 Trainervergütungen

Beim Zeitraum zur Erfassung der Trainervergütungen für die aktuelle Spielsaison werden die Aufwandsmeldungen folgender Quartale berücksichtigt:
Quartal 4 des Vorjahres und die Quartale 1 – 3 des aktuellen Jahres.

Die geleisteten Stunden werden mit dem aktuell gültigen Stundensatz des betreffenden Trainers multipliziert und aufsummiert, bis die maximale Jahresvergütung eines Trainers erreicht ist.

Die Erfassung und Vergütung der geleisteten Stunden erfolgt quartalsweise.

Der Vorstand überprüft jährlich die aktuell gültigen Stundensätze. Änderungen der Stundensätze der Trainervergütung beschließt der Gesamtvorstand mit einfacher Mehrheit.

Derzeit ist die zulässige maximale Jahresvergütung: 3000,00 € pro Trainer und Jahr

Wenn ein Trainer in mehreren Vereinen trainiert, muss er selbst sicherstellen und gegenüber dem Verein erklären, dass die Summe der Honorare von allen Vereinen den zulässigen Maximalwert nicht übersteigt.

4 Zuschüsse für Jugend und Aktive bei Turnieren

Jugend: Bei offiziellen Veranstaltungen wird die Startgebühr durch den Verein getragen. Das Teilnehmerfeld wird durch die Trainer bestimmt.

Aktive: Bei offiziellen Turnieren ab Verbandsebene wird auf Anfrage und Nachweis der Kosten eine Aufwandsbeteiligung gewährt.

Der Gesamtvorstand beschließt die Höhe der Aufwandsbeteiligung durch einfache Mehrheit.

5 Zuwendungen

Todesfall: Generell werden anfallende Kosten (z.B. für Kranz, Karte etc.) vom Verein getragen.

Jubilare sollen ab dem 70ten jeweils runden Geburtstag mit einem Geschenk bedacht werden.

Der aktuell zulässige Höchstbetrag ist 60,00 € pro Anlass und Jahr.

Bei günstiger Kassenlage kann der Verein Festveranstaltungen bezuschussen.
Der aktuell zulässige Höchstbetrag ist 60,00 € pro Teilnehmer und Jahr.

 

Geschäftsführender Vorstand des TTC Forchheim 1950 e.V.
Karlsruhe, den 1. März 2023