Hygienekonzept Erwachsene

Bitte beachten:

Die Stadt Rheinstetten teilte mit Schreiben vom 28.05.2020 die Voraussetzungen für die Aufnahme des Trainingsbetriebs folgende – auf der CoronaVO Sportstätten basierende – Regelungen und Grundsätze des Infektionsschutzes mit:

1. Es muss während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten ein Abstand von mindestens 1,5 m von allen anwesenden Personen eingehalten werden. Direkter körperlicher Kontakt ist untersagt.
2. Sportarten mit Raumwegen ….. (für Tischtennissport nicht relevant)
3. Trainings- und Übungseinheiten mit einer Beibehaltung des individuellen Standorts, insbesondere Training an festen Geräten und Übungen auf persönlichen Matten, sind so zu gestalten, dass eine Fläche von mindestens 10 m² pro Person zur Verfügung steht.
4. Es dürfen nur vereinseigene / persönliche Sport- und Trainingsgeräte genutzt werden. Nach jeder Benutzung müssen die Geräte gereinigt oder desinfiziert werden. Die Geräte und Utensilien der Stadt Rheinstetten dürfen bis auf weiteres nicht genutzt werden.
5. Ansammlungen im Foyer sind untersagt.
6. Die Nutzer der Sporthallen müssen 5 Minuten vor Trainingsschluss die Halle verlassen, sodass ein kontaktloser Übergang zwischen den gehenden und kommenden Vereinsgruppen gewährleistet ist.
7. Umkleiden und Sanitärräume, insbesondere der Duschen bleiben mit Ausnahme der Toiletten geschlossen. Die Nutzerinnen und Nutzer müssen sich außerhalb der Einrichtungen umziehen.
8. Die Vereine haben für die Trainings- und Übungseinheiten eine verantwortliche Person zu bestimmen, welche die Einhaltung der Regeln des Infektionsschutzes kontrolliert und dafür verantwortlich ist.
9. Zwecks der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt / Ortspolizeibehörde darf die Stadt Rheinstetten folgende Daten der Sport treibenden Vereine erheben und speichern:

(1)    Name und Vorname der Sport treibenden Personen

(2)    Datum sowie Beginn und Ende der Trainingszeiten

(3)    Telefonnummer / Email-Adresse sowie Postanschrift der Sport treibenden Personen

Die Vereine dürfen die Sportstätten nur benutzen, wenn die geforderten Daten vollständig zur Verfügung gestellt werden. Diese Listen werden von der Gebäude- und Liegenschaftsverwaltung zur Verfügung gestellt und müssen am Ende der Trainingswoche übermittelt werden (per Email, Fax, Post). Diese Daten werden automatisch vier Wochen nach Erhebung gelöscht.

 

Diese Regelungen sind unbedingt einzuhalten. Die Stadt Rheinstetten wird punktuell die Einhaltung der Vorgaben überprüfen. Bei einer Nichteinhaltung der Vorgaben wird die Nutzung der Sporthallen untersagt.

Neben den oben aufgeführten Muss-Bedingungen gibt es vom Deutschen Tischtennis-Bund e.V. ein „COVID 19-Schutz-und Handlungskonzept für den Tischtennissport in Deutschland“, Stand: 26. Mai 2020. Die darin enthaltenen Hinweise sind als Empfehlungen zu verstehen. Diese sind unter folgender Internetadresse auffindbar:
https://www.tischtennis.de/corona.html

Ich bitte im Namen des gesamten Vorstands um Verständnis und würde mich freuen, wenn auch unter den oben genannten Erschwernissen am Training fleißig teilgenommen wird.

Dr.-Ing. Helmut Reiff
1. Vorstand